Luftbild und Flurstücke aus Hamburg
Liegt Dein Lageplan in Hamburg, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Alsterpark, mit zwei untersuchten Bäumen.
Das amtliche Luftbild in Hamburg
- Herausgeber
- Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)hamburg.de
- Produkt
- Digitales Orthophoto als True-DOP in Farbe, 20 cm Bodenauflösungdaten-hamburg.de
- Befliegung
- Etwa jährlich. Wetter und Flugraum können den Abstand verändern.metaver.de
- Jahrgang im Lageplan
- Jahrgang 2025, aufgenommen vom 17. bis 20. Februar 2025, ohne Laubdaten-hamburg.de
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0), kostenfreigovdata.de
- Quellenvermerk
- „Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)“metaver.de
Stand: 27.10.2026
Die Flurstücke über dem Luftbild
- Grundlage
- ALKIS, Flurstücke und Gebäude aus dem Darstellungsdienst „WMS ALKIS Fachdaten“ der Freien und Hansestadt Hamburgmetaver.de
- Inhalt
- Flurstücksgrenzen und Gebäudeumrisse. Ohne Flurstücksnummern, ohne Straßennamen und ohne Hausnummern.geodienste.hamburg.de
- Aktualität
- Tagesaktuellmetaver.de
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0), kostenfreigeodienste.hamburg.de
- Im Lageplan
- Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.
Stand: 27.10.2026
Was das für Dein Gutachten heißt
Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Hamburger Luftbild ist im Winter aufgenommen: Die Bäume tragen kein Laub, und was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.
Was in Hamburg gilt
Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.
- Grenzabstand
- Hamburg hat kein Nachbarrechtsgesetz mit Abständen für Bäume und Sträucher. Es gelten die Regeln des BGB.LG Hamburg, 318 S 44/14
- Baumschutzverordnung
- Sie gilt in ganz Hamburg. Ausgenommen sind unter anderem Wald, der Nationalpark Wattenmeer, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und die meisten Landschaftsschutzgebiete.§ 2 BaumschutzVO
- Geschützte Bäume
- Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 130 cm Höhe. Mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Umfang hat. Bei Baumgruppen und -reihen aus mindestens drei Bäumen mit sich berührenden Kronen, von denen einer mindestens 50 cm Umfang hat, alle Bäume ab 30 cm.§ 1 Abs. 1 BaumschutzVO
- Hecken und Ausnahmen
- Hecken ab 80 cm Höhe sind geschützt. Nicht geschützt sind Obstbäume, außer Walnussbäume und Esskastanien, und Bäume, die in Baumschulen, Gärtnereien und im Gartenfachhandel zum Verkauf stehen.§ 1 Abs. 2 und 3 BaumschutzVO
- Verbote
- Geschützte Bäume und Hecken dürfen nicht gefällt, beschädigt oder in ihrem Weiterbestand beeinträchtigt werden. Das gilt auch für den Wurzelbereich: die Fläche unter der Krone plus 1,5 m nach allen Seiten.§ 4 BaumschutzVO
- Freigestellte Maßnahmen
- Nicht verboten sind unter anderem das Beseitigen abgestorbener Bäume, Äste und Hecken und unaufschiebbare Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr. Solche Maßnahmen sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen, mit einer Dokumentation der ausführenden Person.§ 5 BaumschutzVO
- Ausnahmen
- Die Behörde lässt auf Antrag Ausnahmen zu, zum Beispiel wenn die Stand- oder Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist und die Gefahr nicht anders mit zumutbarem Aufwand zu beheben ist. Sie kann dem Antrag beigefügte Gutachten von vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen verlangen.§ 6 BaumschutzVO
- Ersatzpflanzung
- Wird eine Fällung genehmigt, ist in der Regel eine angemessene und zumutbare Ersatzpflanzung vorzunehmen und zu erhalten.§ 7 BaumschutzVO
- Verstöße
- Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig geschützte Bäume oder Hecken beseitigt, beschädigt oder ihren Wurzelbereich stört.§ 12 BaumschutzVO
- Feldhecken und Feldgehölze
- Feldhecken, Knicks und Feldgehölze sind gesetzlich geschützte Biotope. Gemeint sind Hecken und Gehölze aus vorwiegend heimischen Arten innerhalb oder am Rand landwirtschaftlicher Flächen. Ziergehölze zählen nicht dazu.§ 14 Abs. 2 HmbBNatSchAG
Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Häufige Fragen
- Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
- Nein. Liegt Dein Lageplan in Hamburg, nimmt arboraudit das Hamburger Luftbild. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
- Kostet das amtliche Luftbild extra?
- Nein. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung stellt Luftbild und Flurstücke kostenfrei unter der Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0) bereit. In arboraudit sind beide ohne Aufpreis enthalten.
- Sehe ich Flurstücksnummern?
- Nein. Der Lageplan zeigt Flurstücksgrenzen und Gebäude, aber keine Flurstücksnummern, keine Straßennamen und keine Hausnummern.
- Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
- Nein. Der Lageplan zeigt den Jahrgang 2025, aufgenommen im Februar ohne Laub. Deshalb sind die Kronen im Luftbild kahl. Den genauen Aufnahmetag an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an.
- Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
- Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.

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