Luftbild und Flurstücke aus Mecklenburg-Vorpommern
Liegt Dein Lageplan in Mecklenburg-Vorpommern, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesamts für innere Verwaltung mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Schlossgarten in Schwerin, mit zwei untersuchten Bäumen.
Das amtliche Luftbild in Mecklenburg-Vorpommern
- Herausgeber
- Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessung und Katasterwesen, Schwerinlaiv-mv.de
- Produkt
- Digitale Orthophotos (DOP) in Farbe, 20 cm BodenauflösungKurzbeschreibung WMS DOP
- Befliegung
- Jedes Jahr wird rund ein Drittel des Landes beflogen. Das ganze Land ist damit etwa alle drei Jahre dran.laiv-mv.de
- Aktuelle Jahrgänge
- Je nach Gegend verschieden. Stichproben: Schwerin 2025, Wismar 2024, Greifswald und Neubrandenburg 2023, laut Metadaten des Luftbild-Dienstes.
- Aufnahme am Schlossgarten
- 28.04.2025, laut Metadaten des Luftbild-Dienstes
- Lizenz
- CC BY 4.0, kostenfreilaiv.geodaten-mv.de
- Quellenvermerk
- „©GeoBasis-DE/MV/CC BY 4.0“, bei veränderten Daten „©GeoBasis-DE/MV/CC BY 4.0 (Quelle verändert)“laiv.geodaten-mv.de
Stand: 27.10.2026
Die Flurstücke über dem Luftbild
- Grundlage
- ALKIS-Dienst des Landes, Flurstücke und Gebäude ohne EigentümerangabenKurzbeschreibung WMS ALKIS
- Inhalt
- Flurstücksgrenzen und Gebäude als Linien, ohne Flächenfüllung. Der Lageplan zeigt keine Flurstücksnummern.Kurzbeschreibung WMS ALKIS
- Lizenz
- CC BY 4.0, kostenfreilaiv.geodaten-mv.de
- Im Lageplan
- Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.
Stand: 27.10.2026
Was das für Dein Gutachten heißt
Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Luftbild zeigt den Stand der letzten Befliegung: Was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.
Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt
Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.
- Geschützte Bäume
- Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt.§ 18 Abs. 1 NatSchAG M-V
- Ausnahmen
- Nicht geschützt sind Bäume in Hausgärten (außer Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen), Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), Pappeln im Innenbereich, Bäume in Kleingartenanlagen und Wald. Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen sind ausgenommen, wenn Naturschutz- und Denkmalschutzbehörde ein gemeinsames Pflegekonzept erstellt haben.§ 18 Abs. 1 NatSchAG M-V
- Verbot
- Geschützte Bäume dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder erheblich beeinträchtigt werden. Fachgerechte Pflege und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert bleiben zulässig.§ 18 Abs. 2 NatSchAG M-V
- Ausnahmegenehmigung
- Die Naturschutzbehörde lässt Ausnahmen vom Verbot zu, wenn ein sonst zulässiges Vorhaben anders nicht oder nur unzumutbar eingeschränkt möglich ist, wenn vom Baum Gefahren oder unzumutbare Nachteile ausgehen, die sich nicht anders beseitigen lassen, oder wenn Bäume zugunsten anderer geschützter Bäume entfernt werden müssen. Für Ausgleich und Ersatz gilt § 15 Abs. 2 und 6 BNatSchG entsprechend.§ 18 Abs. 3 NatSchAG M-V
- Alleen
- Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden, und Handlungen, die zu Zerstörung, Beschädigung oder nachteiliger Veränderung führen können, sind verboten. Ausgenommen sind Pflege und Rekultivierung vorhandener Garten- und Parkanlagen nach dem Denkmalschutzrecht.§ 19 Abs. 1 NatSchAG M-V
- Alleen und Verkehrssicherheit
- Die Naturschutzbehörde kann Befreiungen erteilen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse in der Regel erst vor, wenn die Maßnahme zwingend erforderlich ist und die Verkehrssicherheit nicht anders verbessert werden kann. Die notwendige Unterhaltung nimmt der Träger der Straßenbaulast in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vor.§ 19 Abs. 2 NatSchAG M-V
- Baumschutzsatzung
- Die Erklärung zum geschützten Landschaftsbestandteil erfolgt durch Satzung der Gemeinde. Ob es in Deiner Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt und welche Bäume sie erfasst, regelt jede Gemeinde selbst.§ 14 Abs. 3 NatSchAG M-V
- Nachbarrecht
- Ein Nachbarrechtsgesetz des Landes gibt es nicht. Es gelten die bundesweiten Regeln im BGB.LG Schwerin, 3 O 234/15, Rn. 22
- Überhang und Wurzeln
- Wurzeln vom Nachbargrundstück darfst Du abschneiden und behalten. Überragende Zweige erst, wenn Du dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast und sie verstrichen ist. Das gilt nicht, wenn Wurzeln oder Zweige die Nutzung Deines Grundstücks nicht beeinträchtigen.§ 910 BGB
Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Häufige Fragen
- Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
- Nein. Liegt Dein Lageplan in Mecklenburg-Vorpommern, nimmt arboraudit das Luftbild des Landes. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
- Kostet das amtliche Luftbild extra?
- Nein. Das Land stellt Luftbild und Flurstücke als offene Geodaten unter CC BY 4.0 bereit. In arboraudit sind beide ohne Aufpreis enthalten.
- Sehe ich Flurstücksnummern?
- Nein. Der Lageplan zeigt Flurstücksgrenzen und Gebäude als Linien, aber keine Flurstücksnummern. Eigentümerangaben liefert der Dienst nicht.
- Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
- Nein. Mecklenburg-Vorpommern wird in Teilen beflogen, jedes Jahr rund ein Drittel des Landes. Das genaue Aufnahmedatum an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an.
- Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
- Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.

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