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Bundesländer · Mecklenburg-Vorpommern

Luftbild und Flurstücke aus Mecklenburg-Vorpommern

Liegt Dein Lageplan in Mecklenburg-Vorpommern, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesamts für innere Verwaltung mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Schlossgarten in Schwerin, mit zwei untersuchten Bäumen.

Luftbild

Das amtliche Luftbild in Mecklenburg-Vorpommern

Herausgeber
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessung und Katasterwesen, Schwerinlaiv-mv.de
Produkt
Digitale Orthophotos (DOP) in Farbe, 20 cm BodenauflösungKurzbeschreibung WMS DOP
Befliegung
Jedes Jahr wird rund ein Drittel des Landes beflogen. Das ganze Land ist damit etwa alle drei Jahre dran.laiv-mv.de
Aktuelle Jahrgänge
Je nach Gegend verschieden. Stichproben: Schwerin 2025, Wismar 2024, Greifswald und Neubrandenburg 2023, laut Metadaten des Luftbild-Dienstes.
Aufnahme am Schlossgarten
28.04.2025, laut Metadaten des Luftbild-Dienstes
Lizenz
CC BY 4.0, kostenfreilaiv.geodaten-mv.de
Quellenvermerk
„©GeoBasis-DE/MV/CC BY 4.0“, bei veränderten Daten „©GeoBasis-DE/MV/CC BY 4.0 (Quelle verändert)“laiv.geodaten-mv.de

Stand: 27.10.2026

Flurstücke

Die Flurstücke über dem Luftbild

Grundlage
ALKIS-Dienst des Landes, Flurstücke und Gebäude ohne EigentümerangabenKurzbeschreibung WMS ALKIS
Inhalt
Flurstücksgrenzen und Gebäude als Linien, ohne Flächenfüllung. Der Lageplan zeigt keine Flurstücksnummern.Kurzbeschreibung WMS ALKIS
Lizenz
CC BY 4.0, kostenfreilaiv.geodaten-mv.de
Im Lageplan
Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.

Stand: 27.10.2026

Im Gutachten

Was das für Dein Gutachten heißt

Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Luftbild zeigt den Stand der letzten Befliegung: Was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.

Landesrecht

Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt

Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.

Geschützte Bäume
Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt.§ 18 Abs. 1 NatSchAG M-V
Ausnahmen
Nicht geschützt sind Bäume in Hausgärten (außer Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen), Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), Pappeln im Innenbereich, Bäume in Kleingartenanlagen und Wald. Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen sind ausgenommen, wenn Naturschutz- und Denkmalschutzbehörde ein gemeinsames Pflegekonzept erstellt haben.§ 18 Abs. 1 NatSchAG M-V
Verbot
Geschützte Bäume dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder erheblich beeinträchtigt werden. Fachgerechte Pflege und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert bleiben zulässig.§ 18 Abs. 2 NatSchAG M-V
Ausnahmegenehmigung
Die Naturschutzbehörde lässt Ausnahmen vom Verbot zu, wenn ein sonst zulässiges Vorhaben anders nicht oder nur unzumutbar eingeschränkt möglich ist, wenn vom Baum Gefahren oder unzumutbare Nachteile ausgehen, die sich nicht anders beseitigen lassen, oder wenn Bäume zugunsten anderer geschützter Bäume entfernt werden müssen. Für Ausgleich und Ersatz gilt § 15 Abs. 2 und 6 BNatSchG entsprechend.§ 18 Abs. 3 NatSchAG M-V
Alleen
Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden, und Handlungen, die zu Zerstörung, Beschädigung oder nachteiliger Veränderung führen können, sind verboten. Ausgenommen sind Pflege und Rekultivierung vorhandener Garten- und Parkanlagen nach dem Denkmalschutzrecht.§ 19 Abs. 1 NatSchAG M-V
Alleen und Verkehrssicherheit
Die Naturschutzbehörde kann Befreiungen erteilen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse in der Regel erst vor, wenn die Maßnahme zwingend erforderlich ist und die Verkehrssicherheit nicht anders verbessert werden kann. Die notwendige Unterhaltung nimmt der Träger der Straßenbaulast in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vor.§ 19 Abs. 2 NatSchAG M-V
Baumschutzsatzung
Die Erklärung zum geschützten Landschaftsbestandteil erfolgt durch Satzung der Gemeinde. Ob es in Deiner Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt und welche Bäume sie erfasst, regelt jede Gemeinde selbst.§ 14 Abs. 3 NatSchAG M-V
Nachbarrecht
Ein Nachbarrechtsgesetz des Landes gibt es nicht. Es gelten die bundesweiten Regeln im BGB.LG Schwerin, 3 O 234/15, Rn. 22
Überhang und Wurzeln
Wurzeln vom Nachbargrundstück darfst Du abschneiden und behalten. Überragende Zweige erst, wenn Du dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast und sie verstrichen ist. Das gilt nicht, wenn Wurzeln oder Zweige die Nutzung Deines Grundstücks nicht beeinträchtigen.§ 910 BGB

Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

Fragen

Häufige Fragen

Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
Nein. Liegt Dein Lageplan in Mecklenburg-Vorpommern, nimmt arboraudit das Luftbild des Landes. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
Kostet das amtliche Luftbild extra?
Nein. Das Land stellt Luftbild und Flurstücke als offene Geodaten unter CC BY 4.0 bereit. In arboraudit sind beide ohne Aufpreis enthalten.
Sehe ich Flurstücksnummern?
Nein. Der Lageplan zeigt Flurstücksgrenzen und Gebäude als Linien, aber keine Flurstücksnummern. Eigentümerangaben liefert der Dienst nicht.
Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
Nein. Mecklenburg-Vorpommern wird in Teilen beflogen, jedes Jahr rund ein Drittel des Landes. Das genaue Aufnahmedatum an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an.
Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.
Aquarell: ein Lindenkeimling bricht durch die Erde, seine ersten zwei herzförmigen Blätter entfalten sich.

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