Luftbild und Flurstücke aus Rheinland-Pfalz
Liegt Dein Lageplan in Rheinland-Pfalz, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Volkspark in Mainz, mit zwei untersuchten Bäumen.
Das amtliche Luftbild in Rheinland-Pfalz
- Herausgeber
- Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) Rheinland-Pfalz, Koblenzlvermgeo.rlp.de
- Produkt
- Digitales Orthophoto DOP20 in Farbe, 20 cm BodenauflösungProduktblatt DOP
- Befliegung
- Alle zwei Jahre, jedes Jahr etwa die Hälfte des LandesProduktblatt DOP
- Letzte Befliegung
- Die Karte der Befliegung nennt die Jahre 2022 bis 2025. Welche Gegend aus welchem Jahr stammt, zeigt die Karte des Landesamts.Karte der Befliegung
- Aufnahme am Volkspark
- 09.07.2024, laut Metadaten des Luftbild-Dienstes
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0 (dl-de/by-2-0), kostenfreilvermgeo.rlp.de
- Quellenvermerk
- „©GeoBasis-DE / LVermGeoRP <Jahr des Datenbezugs>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]“lvermgeo.rlp.de
Stand: 27.10.2026
Die Flurstücke über dem Luftbild
- Grundlage
- INSPIRE-Darstellungsdienst „Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) ALKIS“Dienstbeschreibung
- Inhalt
- Nur die Umringe der Flurstücke. Ohne Gebäude und ohne Flurstücksnummern.Dienstbeschreibung
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0 (dl-de/by-2-0), kostenfreilvermgeo.rlp.de
- Im Lageplan
- Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.
Stand: 27.10.2026
Was das für Dein Gutachten heißt
Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Luftbild zeigt den Stand der Befliegung, aus der Dein Ort stammt: Was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.
Was in Rheinland-Pfalz gilt
Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.
- Grenzabstand
- Sehr stark wachsende Bäume wie Stieleiche, Platane, Rosskastanie, Bergahorn und Sommerlinde: 4 m. Stark wachsende wie Hainbuche, Vogelbeere, Weißbirke und Kiefer: 2 m. Alle übrigen Bäume: 1,5 m. Für Obstbäume und Sträucher gelten eigene Maße.§ 44 LNRG
- Messung
- Der Abstand wird von der Mitte des Stamms bis zur Grenze gemessen, und zwar dort, wo der Baum aus dem Boden tritt.§ 47 LNRG
- Ausnahmen
- Gegenüber Grundstücken für Weinbau, Landwirtschaft, Erwerbsgartenbau und Kleingärten gelten größere Abstände. Gar nicht gelten die Abstände an Grenzen zu öffentlichen Grünflächen und zu Gewässern.§ 46 LNRG
- Hecken
- Bis 1 m Höhe: 0,25 m. Bis 1,5 m: 0,50 m. Bis 2 m: 0,75 m. Höhere Hecken: 0,75 m plus das Maß, um das sie höher sind.§ 45 LNRG
- Ausschlussfrist
- Ein Baum, der den Abstand nicht einhält, muss auf Verlangen des Nachbarn beseitigt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Pflanzen Klage erhoben hat.§ 51 Abs. 1 und 3 LNRG
- Zu hohe Hecken
- Hecken, die höher sind als erlaubt, müssen auf Verlangen des Nachbarn zurückgeschnitten werden, und zwar vom 1. Oktober bis zum 15. März.§ 51 Abs. 2 LNRG
- Baumschutzsatzung
- Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen wirtschaftlich nicht genutzte Bäume und entsprechende Grünbestände per Satzung schützen, für Teile oder das ganze Gebiet. Ob es eine gibt und welche Bäume sie erfasst, regelt jede Gemeinde selbst.§ 14 Abs. 1 LNatSchG
- Ersatzpflanzung
- Wird ein geschützter Landschaftsbestandteil kleiner, sind Ersatzpflanzungen nötig. Ist das nicht möglich, ist eine Ersatzzahlung zu leisten.§ 14 Abs. 2 LNatSchG
Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Häufige Fragen
- Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
- Nein. Liegt Dein Lageplan in Rheinland-Pfalz, nimmt arboraudit das Luftbild des Landes. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
- Kostet das amtliche Luftbild extra?
- Nein. Das Landesamt stellt Luftbild und Flurstücke kostenfrei unter der Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0 bereit. In arboraudit sind beide ohne Aufpreis enthalten.
- Sehe ich Flurstücksnummern?
- Nein. Der freie Dienst zeigt nur die Umringe der Flurstücke, ohne Gebäude und ohne Flurstücksnummern.
- Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
- Nein. Rheinland-Pfalz wird alle zwei Jahre beflogen, jedes Jahr etwa die Hälfte des Landes. In der Karte steht nur „Stand: 2024“. Das genaue Aufnahmedatum an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an.
- Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
- Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.

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