Luftbild und Flurstücke aus dem Saarland
Liegt Dein Lageplan im Saarland, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesamts für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Staden in Saarbrücken, mit zwei untersuchten Bäumen.
Das amtliche Luftbild im Saarland
- Herausgeber
- Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), Saarbrückengeoportal.saarland.de
- Produkt
- Digitales Orthophoto DOP20 in Farbe, 20 cm Bodenauflösungshop.lvgl.saarland.de
- Befliegung
- Jedes Jahr, über das ganze Saarlandsaarland.de/lvgl
- Letzte Befliegung
- 2025: 11. und 12. April sowie 9. bis 11. Maishop.lvgl.saarland.de
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0), kostenfreishop.lvgl.saarland.de
- Quellenvermerk
- „© GeoBasis DE/LVGL-SL (Jahr)“, mit dem Jahr der Bereitstellungshop.lvgl.saarland.de
Stand: 27.10.2026
Die Flurstücke über dem Luftbild
- Grundlage
- Abgeleitete Flurstücke aus ALKIS, als INSPIRE-Darstellungsdienst des LVGLgeoportal.saarland.de
- Inhalt
- Nur Flurstücksgrenzen. Ohne Gebäude und ohne Flurstücksnummern.geoportal.saarland.de
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0), keine Zugriffsbeschränkungengeoportal.saarland.de
- Quellenvermerk
- „©LVGL 2022, dl-de/by-2-0, www.lvgl.saarland.de“geoportal.saarland.de
- Im Lageplan
- Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.
Stand: 27.10.2026
Was das für Dein Gutachten heißt
Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Luftbild zeigt den Stand der Befliegung im April und Mai 2025: Was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.
Was im Saarland gilt
Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.
- Grenzabstand für Bäume
- Zum Nachbargrundstück gelten 4 m bei sehr stark wachsenden Bäumen (zum Beispiel Stieleiche, Platane, Rosskastanie), 2 m bei stark wachsenden (zum Beispiel Hainbuche, Weißbirke, Kiefer) und 1,5 m bei allen übrigen. Für Obstbäume gelten eigene Maße. Gemessen wird von der Mitte des Stammes dort, wo er aus dem Boden tritt.§ 48 NachbG
- Sträucher und Hecken
- Sträucher brauchen 1 m (stark wachsend) oder 0,5 m Abstand und dürfen höchstens 2 m hoch sein, sonst gelten die Baumabstände. Hecken brauchen 0,75 m (über 1,5 m Höhe), 0,50 m (bis 1,5 m) oder 0,25 m (bis 1 m).§§ 48, 49 NachbG
- Ausnahmen beim Abstand
- Die Abstände gelten nicht an Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und Gewässern. Zu Weinbau-, landwirtschaftlichen, gärtnerischen und kleingärtnerischen Grundstücken gelten größere Abstände.§ 50 NachbG
- Ausschlussfrist
- Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung mit zu geringem Abstand ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhoben hat. Das gilt nicht an der Grenze eines Wirtschaftsweges.§ 55 Abs. 1 NachbG
- Baumschutzsatzung
- Gemeinden dürfen durch Satzung Landschaftsbestandteile nach § 29 Abs. 1 BNatSchG unter Schutz stellen. Ob es in einer Gemeinde eine solche Satzung für Bäume gibt und welche Bäume sie erfasst, regelt jede Gemeinde selbst.§ 39 Abs. 1 SNG
- Ausnahmen bei geschützten Landschaftsbestandteilen
- Für geschützte Landschaftsbestandteile sind Ausnahmen vom Beseitigungsverbot nur zulässig, wenn zwingende Gründe der Verkehrssicherheit vorliegen und keine andere Maßnahme zum Erfolg geführt hat.§ 39 Abs. 3 SNG
- Hecken und Gehölze
- In der freien Landschaft ist es vom 1. März bis 15. September verboten, Bäume, Hecken und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, ab- oder zurückzuschneiden. Ausgenommen sind Obstgehölze, Beerensträucher und Gehölze im Gartenbau. Weitere Ausnahmen regelt Absatz 4.§ 32 Abs. 3 SNG
- Hecken, Gehölz- und Streuobstbestände
- Die dauerhafte Beseitigung von Hecken, Gehölz- und Streuobstbeständen in der freien Landschaft gilt als Eingriff in Natur und Landschaft.§ 27 Abs. 2 Nr. 8 SNG
Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Häufige Fragen
- Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
- Nein. Liegt Dein Lageplan im Saarland, nimmt arboraudit das saarländische Luftbild. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
- Kostet das amtliche Luftbild extra?
- Nein. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung stellt den Kartendienst für Luftbild und Flurstücke kostenfrei unter dl-de/by-2-0 bereit. In arboraudit sind beide ohne Aufpreis enthalten.
- Sehe ich Flurstücksnummern?
- Nein. Der Lageplan zeigt die Flurstücksgrenzen, aber keine Flurstücksnummern und keine Gebäude.
- Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
- Nein. Das Saarland wird jedes Jahr beflogen, zuletzt im April und Mai 2025. Das genaue Aufnahmedatum an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an. In der Karte steht „Stand: 2025“.
- Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
- Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.

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