Luftbild und Flurstücke aus Sachsen
Liegt Dein Lageplan in Sachsen, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesamts für Geobasisinformation Sachsen mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Große Garten in Dresden, mit zwei untersuchten Bäumen.
Das amtliche Luftbild in Sachsen
- Herausgeber
- Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Dresdengeoportal.sachsen.de
- Produkt
- Digitales Orthophoto DOP20 in Farbe, 20 cm Bodenauflösunglandesvermessung.sachsen.de
- Befliegung
- Jedes Jahr etwa die Hälfte des Landes, abwechselnd im Frühjahr und im Sommer. Jeder Landesteil kommt alle zwei Jahre dran.landesvermessung.sachsen.de
- Letzte Befliegung
- Westsachsen mit Leipzig und Chemnitz: 2025.
Ostsachsen mit Dresden: 2024.landesvermessung.sachsen.de - Aufnahme am Großen Garten
- 19.03. und 07.04.2024, laut Metadaten des Luftbild-Dienstes
- Lizenz
- dl-de/by-2-0 (Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0), kostenfreigeodaten.sachsen.de
- Quellenvermerk
- „Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0“geodaten.sachsen.de
Stand: 27.10.2026
Die Flurstücke über dem Luftbild
- Grundlage
- ALKIS-WMS des GeoSN, in der Darstellung „Gelb“ (nur Konturen)landesvermessung.sachsen.de
- Inhalt
- Nur Konturen von Flurstücken und Gebäuden, keine Flächen.GetCapabilities
- Ab wann sichtbar
- Flurstücke erst nah herangezoomt, ab Maßstab 1:2000. Gebäude schon ab 1:5000.GetCapabilities
- Aktualität
- Wöchentlichlandesvermessung.sachsen.de
- Lizenz
- dl-de/by-2-0, kostenfreigeodaten.sachsen.de
- Im Lageplan
- Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.
Stand: 27.10.2026
Was das für Dein Gutachten heißt
Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Luftbild zeigt den Stand der letzten Befliegung: Was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Das Luftbild von Dresden stammt aus dem Frühjahr 2024, viele Laubbäume tragen darauf noch kein Laub. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.
Was in Sachsen gilt
Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.
- Grenzabstand
- Im bebauten Ortsteil kann der Nachbar für Bäume, Sträucher und Hecken 0,5 m Abstand zur Grenze verlangen, bei mehr als 2 m Höhe 2 m. Außerhalb genügt 1 m für alle Anpflanzungen.§ 8 Abs. 1 und 2 SächsNRG
- Ausnahmen vom Grenzabstand
- Die Abstände gelten nicht an Grenzen zu Flächen für den Gemeingebrauch, im öffentlichen Straßenraum, an Uferböschungen und hinter einer Wand oder undurchsichtigen Einfriedung, wenn die Pflanzen sie nicht überragen.§ 11 SächsNRG
- Rückschnitt
- Wächst eine Pflanze über die zulässige Höhe hinaus, kann der Nachbar Rückschnitt oder Beseitigung verlangen. Der Eigentümer wählt, was er tut. Vom 1. März bis zum 30. September muss er nicht schneiden oder beseitigen.§ 13 SächsNRG
- Verjährung
- Der Anspruch auf Rückschnitt oder Beseitigung verjährt in drei Jahren.§ 29 Abs. 1 SächsNRG
- Schutz per Satzung
- Bäume und Sträucher können per Satzung zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt werden. Ausgenommen sind Bäume im Wald, Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, an Talsperren, Wasserspeichern und Hochwasserrückhaltebecken sowie Bäume, Sträucher und Hecken in Kleingärten. Was bei Dir geschützt ist, steht in der jeweiligen Satzung.§ 19 Abs. 1 und 2 SächsNatSchG
- Antrag bei geschützten Bäumen
- Über einen Antrag auf Beseitigung oder Veränderung eines geschützten Landschaftsbestandteils entscheidet die Behörde in sechs Wochen. Lehnt sie nicht innerhalb der Frist mit Gründen ab, gilt die Genehmigung als erteilt. Das Verfahren kostet nichts.§ 19 Abs. 3 SächsNatSchG
- Alleen, Hecken und Feldgehölze
- Die Beseitigung landschaftsprägender Hecken, Baumreihen, Alleen, Feldraine und sonstiger Flurgehölze gilt als Eingriff in Natur und Landschaft.§ 9 Abs. 1 Nr. 10 SächsNatSchG
- Höhlenreiche Bäume
- Höhlenreiche Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume sind gesetzlich geschützte Biotope. Das Gleiche gilt für Streuobstwiesen.§ 21 Abs. 1 SächsNatSchG
Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Häufige Fragen
- Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
- Nein. Liegt Dein Lageplan in Sachsen, nimmt arboraudit das sächsische Luftbild. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
- Kostet das amtliche Luftbild extra?
- Nein. Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen stellt die online bereitgestellten Daten kostenfrei unter dl-de/by-2-0 bereit. In arboraudit sind Luftbild und Flurstücke ohne Aufpreis enthalten.
- Sehe ich Flurstücksnummern?
- Nein. Der Lageplan zeigt die Konturen von Flurstücken und Gebäuden, aber keine Flurstücksnummern.
- Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
- Nein. In Sachsen wird jedes Jahr etwa die Hälfte des Landes beflogen, im Westen zuletzt 2025, im Osten zuletzt 2024. Das genaue Aufnahmedatum an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an.
- Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
- Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.

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