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Bundesländer · Schleswig-Holstein

Luftbild und Flurstücke aus Schleswig-Holstein

Liegt Dein Lageplan in Schleswig-Holstein, zeigt arboraudit das amtliche Luftbild des Landesamts für Vermessung und Geoinformation mit 20 cm Bodenauflösung und darüber die Flurstücksgrenzen. Hier der Schloßgarten in Kiel, mit zwei untersuchten Bäumen.

Luftbild

Das amtliche Luftbild in Schleswig-Holstein

Herausgeber
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH), Kielopendata.schleswig-holstein.de
Produkt
Digitales Orthophoto DOP20 in Farbe, 20 cm Bodenauflösungschleswig-holstein.de
Befliegung
Jedes Jahr etwa die Hälfte des Landes, im Wechsel West und Ostschleswig-holstein.de
Letzte Befliegung
Schloßgarten in Kiel: Bildflug 2025, aufgenommen zwischen dem 13.05.2025 und dem 09.12.2025, laut Metadaten des Landesamts.
Je nach Landesteil sind es die Bildflugjahre 2024, 2025 oder 2026.
Lizenz
CC BY 4.0, kostenfreigeodaten.schleswig-holstein.de
Quellenvermerk
„© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0“geodaten.schleswig-holstein.de

Stand: 27.10.2026

Flurstücke

Die Flurstücke über dem Luftbild

Grundlage
INSPIRE-Darstellungsdienst „Flurstücke/Grundstücke ALKIS“ des LandesamtsGetCapabilities
Inhalt
Die Umrisse der Flurstücke als Linien. Ohne Flurstücksnummern und ohne Gebäude.GetCapabilities
Aktualität
Das Liegenschaftskataster (ALKIS) wird laut Landesamt ständig aktualisiert.Produktkatalog 2025/26
Lizenz
CC BY 4.0, kostenfrei. Eigentümerangaben gehören nicht dazu.Produktkatalog 2025/26
Im Lageplan
Über dem Luftbild, sobald Du nah genug heranzoomst. Linienfarbe und Linienstärke (Dünn, Mittel, Stark) stellst Du selbst ein.

Stand: 27.10.2026

Im Gutachten

Was das für Dein Gutachten heißt

Mit 20 cm Bodenauflösung erkennst Du einzelne Baumkronen, Wege und Gebäude. Das Luftbild zeigt den Stand der letzten Befliegung: Was seitdem gefällt oder gepflanzt wurde, fehlt darauf. Im Gutachten steht der Lageplan als Bild, mit Luftbild, Flurstücken und Deinen Bäumen.

Landesrecht

Was in Schleswig-Holstein gilt

Kurz gefasst, mit Link auf den Gesetzestext. Maßgeblich ist immer der Wortlaut.

Grenzabstand
Bäume, Sträucher und Hecken über 1,20 m Höhe müssen von der Grenze zum Nachbarn mindestens ein Drittel ihrer Höhe entfernt sein. Gemessen wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze.§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.
Zurückschneiden
Ist eine Anpflanzung über die zulässige Höhe oder den zulässigen Abstand hinausgewachsen, muss sie auf Verlangen des Nachbarn zurückgeschnitten werden, wenn der Eigentümer sie nicht beseitigen will. Dabei gelten die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG.§ 37 Abs. 2 NachbG Schl.-H.
Ausnahmen
Der Grenzabstand gilt nicht für Wald und nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Er gilt auch nicht an Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu öffentlichen Grünflächen und zu Gewässern von mehr als 4 m Breite.§ 39 NachbG Schl.-H.
Ausschlussfrist
Der Anspruch auf Zurückschneiden ist ausgeschlossen, wenn nicht bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalenderjahres Klage erhoben wurde. Dann kann der Nachbar noch verlangen, dass die Anpflanzung durch jährliches Beschneiden auf Höhe und Abstand gehalten wird. Das gilt nicht für Bäume, die schon mindestens 10 m hoch sind.§ 40 NachbG Schl.-H.
Baumschutzsatzung
Gemeinden dürfen geschützte Landschaftsbestandteile per Satzung festlegen, solange die untere Naturschutzbehörde das nicht selbst per Verordnung tut. Ob es eine Satzung gibt und welche Bäume sie erfasst, regelt jede Gemeinde selbst. Bei einer Bestandsminderung ist eine angemessene Ersatzpflanzung oder Ersatz in Geld vorzusehen.§ 18 Abs. 2 und 3 LNatSchG
Knicks
Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope. Das traditionelle Knicken ist alle 10 bis 15 Jahre vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt, wenn die Überhälter erhalten bleiben und das Schnittgut vom Knickwall entfernt wird.§ 21 Abs. 1 und 4 LNatSchG
Überhälter im Knick
Überhälter bis zu 2 m Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) dürfen gefällt werden, wenn je 40 bis 60 m Knicklänge mindestens ein Überhälter bleibt. Ausgenommen sind unter anderem Bäume, die im Innenbereich über eine Baumschutzsatzung geschützt sind, und landschaftsbestimmende oder ortsbildprägende Bäume.§ 21 Abs. 4 LNatSchG
Alleen
Alleen sind gesetzlich geschützte Biotope. Für sie gilt das Verbot nach § 30 Abs. 2 BNatSchG.§ 21 Abs. 1 Nr. 3 LNatSchG

Stand: 02.11.2026. Bundesweit gelten außerdem die Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

Fragen

Häufige Fragen

Muss ich das Luftbild selbst einbinden?
Nein. Liegt Dein Lageplan in Schleswig-Holstein, nimmt arboraudit das Luftbild des Landesamts. Du wählst es unter „Karte und Ebenen“ als „Luftbild“ und schaltest dort die „Flurstücke“ dazu.
Kostet das amtliche Luftbild extra?
Nein. Das Landesamt stellt Luftbild und Flurstücksumrisse kostenfrei unter CC BY 4.0 bereit. In arboraudit sind beide ohne Aufpreis enthalten.
Sehe ich Flurstücksnummern?
Nein. Der Lageplan zeigt die Umrisse der Flurstücke, ohne Flurstücksnummern und ohne Gebäude. Eigentümerangaben gehören nicht zur kostenfreien Abgabe.
Zeigt der Lageplan, wann das Luftbild aufgenommen wurde?
Nein. Schleswig-Holstein wird jedes Jahr etwa zur Hälfte beflogen, im Wechsel West und Ost. Das genaue Aufnahmedatum an Deinem Baum zeigt der Lageplan nicht an.
Steht der Lageplan mit Luftbild im Gutachten?
Ja. Der Lageplan kommt als Bild ins PDF, mit der gewählten Kartenebene, den Flurstücken und Deinen Bäumen.
Aquarell: ein Lindenkeimling bricht durch die Erde, seine ersten zwei herzförmigen Blätter entfalten sich.

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